Europawahlen
Was geht eigentlich bei einer Europawahl?
Wie oft wird gewählt?
Wann? Wo? Wie?
Was wird im Parlament beschlossen und was
bedeutet das für dich?
Im Parlament werden auf nationaler oder regionaler Ebene Gesetze und politische Entscheidungen getroffen, die dich fast täglich betreffen. Hier erfährst du, wofür die EU zuständig ist und warum deine Stimme so wichtig ist.
Studieren, arbeiten und reisen, wohin du willst!
Klimaschutz, Wirtschaft mit Zukunft!
Grenzenlose Karriere!
Safety first!
Dein Zuhause in Europa!
Du denkst jetzt: Das ist ja alles ganz schön wichtig? Und genau deshalb darfst du wählerisch sein!
Ein Wahltag, zwei Wahlen. Am 9. Juni 2024 finden in Mecklenburg-Vorpommern die Kommunalwahlen und die Wahl zum Europäischen Parlament statt. Die wichtigsten Fragen dazu beantworten wir in dieser Broschüre. Ein Thema auf jeder Seite.
Alle fünf Jahre ist Europawahl. Das bedeutet: Es werden die Abgeordneten für das Europäische Parlament mit Sitz in Straßburg gewählt, und zwar getrennt für jeden EU-Mitgliedsstaat. Die Zeitspanne dafür erstreckt sich über vier Tage: von Donnerstag bis Sonntag. In den Niederlanden beispielsweise wird am Donnerstag abgestimmt, in Irland am Freitag, in Deutschland am Sonntag.
Gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union beschließt das Europäische Parlament die Gesetze der Europäischen Union und bewilligt den Haushalt. Das Parlament entscheidet zudem über internationale Abkommen, kontrolliert den EU-Rat und die EU-Kommission.
In MV sind gut 1,3 Millionen Menschen zur Wahl aufgerufen. Für beide Wahlen gilt: Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen und EU-Bürger/innen, die seit mindestens 37 Tagen einen Hauptwohnsitz im Wahlgebiet haben oder sich gewöhnlich dort aufhalten, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und einen Wahlschein erhalten haben bzw. im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Auch beim Wahlalter existieren keine Unterschiede mehr. Gewählt werden kann ab 16. Infos für junge Wählerinnen und Wähler gibt’s auf Instagram – @ue16_mv – und auf mit16waehlen.de.
Rund vier bis sechs Wochen vor der Wahl erhalten alle Wahlberechtigten einen Brief mit Angaben zum Wahltermin, dem zuständigen Wahllokal und zur Barrierefreiheit der Wahlräume.
Außerdem enthält die Benachrichtigung ein Formular, mit dem man einen Wahlschein – zum Beispiel für die Briefwahl – anfordern kann.
Wer bis zum 19. Mai 2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich bei der Stadt oder Gemeinde erkundigen, ob er/sie im Wählerverzeichnis steht.
Sie möchten wählen, sind am Wahltag aber verhindert? Kein Problem. Sie können Ihre Stimme auch per Briefwahl abgeben. Den dafür benötigten Wahlschein kann man bei der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung beantragen. Ein Vordruck dafür befindet sich auf der Wahlbenachrichtigung. Die Unterlagen können aber auch formlos – zum Teil auch online – angefordert werden.
Wer den Antrag selbst abgibt, kann die Briefwahl gleich vor Ort ausüben. Bei schriftlichen Anträgen werden die Unterlagen nach Hause geschickt. Damit sie rechtzeitig bei der Wahlbehörde ankommen, sollten die Unterlagen spätestens am dritten Werktag vor der Wahl zurückgeschickt werden.
Bei der Wahl der Gemeinde- und Stadtvertretungen sowie der Kreistage haben alle Wahlberechtigten drei Stimmen. Diese können einem Bewerber bzw. einer Bewerberin gegeben oder auf mehrere Namen verteilt werden. Es ist auch möglich, nur ein oder zwei Kreuze zu setzen. Bei der Wahl der Bürgermeis-ter/innen ist das anders: Hier haben Wahlberechtigte nur eine Stimme. Ebenso bei der Europawahl. Die Stimme fürs EU-Parlament wird aber keiner Person, sondern der Kandidatenliste einer Partei gegeben.
Und ob! Wo können Wohngebiete entstehen, welche Straße muss saniert werden, wie hoch sind künftig die Parkgebühren? Themen wie diese werden in der Kommunalpolitik entschieden. Das heißt: Wer am 9. Juni zur Wahl geht, bestimmt mit, wer Entscheidungen vor Ort trifft. Wahlen sind die direkteste Form, sich am politischen Geschehen zu beteiligen – zu Hause wie in Europa.
2019 lag die Wahlbeteiligung zur Kommunalwahl bei 57,2 Prozent, zur Europawahl bei 58,4 Prozent. Wie entscheidend einzelne Stimmen bei jeder Wahl sein können, zeigt ein Wahlkreis in Vorpommern: Hier gaben zur Landtagswahl 2016 nur fünf Stimmen den Ausschlag für die Siegerin des Direktmandats.
Zu den Wahlen antreten kann sowohl jede(r) Deutsche als auch jede(r) andere EU-Bürger/in, die/ der am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist, seit mindestens drei Monaten einen Hauptwohnsitz im Wahlgebiet hat oder sich gewöhnlich dort aufhält und nicht vom Wahlrecht oder Ausüben öffentlicher Amter ausgeschlossen ist.
Für Bewerber/innen der Europawahl gilt zusätzlich:
Sie müssen auf einer Bundes- oder Landesliste von Parteien oder politischen Vereinigungen stehen.
Jeder von uns hat Europa in der Geldbörse.
Den Euro. Währungspolitik ist eine Aufgabe, für die die EU zuständig ist. Gleiches gilt für Außenhandelspolitik, Zollunion, Wettbewerbsrecht. Daneben gibt es Zuständigkeiten, die sich EU und Mitgliedsstaaten teilen. Zum Beispiel beim Verbraucherschutz, bei Umwelt und
Landwirtschaft. Hier gilt das Subsidiaritätsprinzip. Die EU wird erst tätig, wenn die Mitgliedsstaaten die Aufgaben nicht ausreichend selbst regeln können.
Dazu gehören zum Beispiel die Bereiche Kultur, Bildung, Sport und Katastrophenschutz. Hier kann die Europäische Union die Mitgliedsstaaten zwar unterstützen – etwa, indem sie Förderprogramme auflegt, koordinierende Aufgaben übernimmt oder ergänzende Maßnahmen ergreift. Konkrete gesetzliche Vorgaben zu machen, steht ihr aber nicht zu. Grundsätzlich gilt: Die EU kann nur Aufgaben übernehmen, die ihr von den Mitgliedsstaaten zugeteilt werden.
Freier Handel und Geldfluss, EU-weite Aufträge, arbeiten wo und reisen wohin man möchte – das sind Grundfreiheiten der Europäischen Union, die auch für alle Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern gelten. In unserem Alltag spiegeln sich Entscheidungen der EU beispielsweise auch bei Garantien für Elektroge-räte, Handygebühren im Ausland und der Kennzeichnung von Lebensmitteln wider.
Nicht zuletzt profitiert Mecklenburg-Vorpommern finanziell von der Europäischen Union. In der aktuellen Förderperiode – sie reicht von 2021 bis 2027 – stellt sie dem Land insgesamt rund 1,9 Milliarden Euro zur Verfügung.
Deutschland ist mit 96 Abgeordneten im EU-Parlament vertreten. Maßgeblich für die Anzahl der Sitze sind die Einwohnerzahlen der Mitgliedsstaaten. Zum Vergleich: Die Länder mit den wenigsten Sitzen sind Malta, Luxemburg und Zypern: Sie haben je sechs Sitze. Die Interessen von MV werden derzeit von sechs Abgeordneten vertreten.
Insgesamt sind bei der anstehenden Wahl 720 Sitze im EU-Parlament zu vergeben. Mit dem Austritt von Großbritannien aus der EU hatte sich die Zahl von 751 auf 705 reduziert. Hintergrund für die aktuelle Anpassung sind demografische Veränderungen seit der Wahl 2019. An der Anzahl der Abgeordneten aus Deutschland wird sich nichts ändern.
Das variiert in den Mitgliedsstaaten. In Deutschland erstellen Parteien und politische Vereinigungen Landes- oder Bundeslisten mit Kandidatinnen und Kandidaten. Einzelbewerbungen sind nicht möglich. Die Bewerberinnen und Bewerber stellen sich vorher auf einem Parteitag bzw. in einer Mitgliederversammlung einer geheimen Wahl.
Wie viele Sitze eine Partei bzw. politische Vereinigung am Ende im EU-Parlament erhält, richtet sich nach dem Stimmenanteil bei der Europawahl.
Kurz gesagt: Demokratie zum Üben. Die Juniorwahl gibt es seit 1999 und wird in Begleitung von Landtags-, Bundestags- und Europawahlen angeboten. Das Projekt bringt Wahlen in die Schulen und zeigt wirklichkeitsnah, wie eine Abstimmung abläuft – vom Wählerverzeichnis bis zum Urnengang Schulen, die mitmachen möchten, können sich über den QR-Code anmelden. Weitere Infos: juniorwahl.de
Auf politik-mv.de, dem Online-Angebot der Landeszentrale für politische Bildung MV, gibt es Informationen und Hintergründe zur Kommunal- und EU-Wahl am 9. Juni 2024. Wer vor der Europawahl zudem herausfinden möchte, welches Parteiprogramm am besten passt, kann den Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung befragen. Online auf bpb.de. Oder bei der LpB vor Ort: Der Demokratiebus ist mit dem „analogen“ Wahl-O-Mat auf Achse.
Infos: demokratie-auf-achse.de
Herausgeberin
Landeszentrale für politische Bildung
Mecklenburg-Vorpommern
Jägerweg 2
19053 Schwerin
Ipb-mv.de
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März 2024
Weitere Informationen
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Herstellung: farbmedia GbR
Text: Sylvia Kuska
Illustrationen: Martin Molter
Quelle: LpB – 20 Fragen, 20 Antworten – jetzt kostenfrei bestellbar