Kommunalwahlen
Was geht eigentlich bei einer Kommunalwahl?
Wann? Wo? Wie?
Wusstest du schon?
In vier Landkreisen in Mecklenburg-Vorpommern werden im Jahr 2025 Landräte gewählt. Das sind: Vorpommern-Greifswald, Vorpommern-Rügen, Ludwigslust-Parchim und Nordwestmecklenburg.
Geeinigt haben sich die Kreise auf den 11.Mai 2025. Hintergrund ist unter anderem, dass frühestens sechs Monate beziehungsweise spätestens zwei Monate vor Ablauf der Amtszeit der Landräte gewählt werden muss. Der Termin muss demnach zwischen April und August liegen, weil beispielsweise Heiko Kärger, Landrat des Kreises Mecklenburgische Seenplatte, im Oktober 2025 in den Ruhestand geht.
Bei diesen Wahlen solltest du auf die jeweilige Internetseite des aktuellen Landrats gehen. Hier findest du häufig auch Hinweise auf Veranstaltungen, wo du mit den potentiellen Bewerbenden ins Gespräch gehen kannst.
Vorab: Hast du alle Infos, um eine Entscheidung zu treffen?
Was wird in Kommunen beschlossen und was
bedeutet das für dich?
Finde heraus, was dich betrifft.In Kommunen werden viele wichtige Entscheidungen getroffen, die dein tägliches Leben betreffen: dein Schulweg, frischer Rasen für deinen Fußballverein oder Gelder für das nächste Tonnenabschlagen: Dein Dorf braucht deine Stimme!
Endlich Netz im Klassenzimmer!
Mehr Liebe für die Umwelt?
Viva la fiesta!
Wohntraum verwirklichen!
Ein Wahltag, zwei Wahlen. Am 9. Juni 2024 finden in Mecklenburg-Vorpommern die Kommunalwahlen und die Wahl zum Europäischen Parlament statt. Die wichtigsten Fragen dazu beantworten wir in dieser Broschüre. Ein Thema auf jeder Seite.
Am 9. Juni werden in MV auch die kommunalen Volksvertreter/innen gewählt, also die Mitglieder der Gemeinde- und Stadtvertretungen sowie der Kreistage in MV. Abgestimmt wird in mehr als 700 Städten und Gemeinden landesweit, gut 8000 Sitze sind zu vergeben. Hinzu kommen die ehrenamtlichen Bürgermeister/innen.
In MV sind gut 1,3 Millionen Menschen zur Wahl aufgerufen. Für beide Wahlen gilt: Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen und EU-Bürger/innen, die seit mindestens 37 Tagen einen Hauptwohnsitz im Wahlgebiet haben oder sich gewöhnlich dort aufhalten, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und einen Wahlschein erhalten haben bzw. im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Auch beim Wahlalter existieren keine Unterschiede mehr. Gewählt werden kann ab 16. Infos für junge Wählerinnen und Wähler gibt’s auf Instagram – @ue16_mv – und auf mit16waehlen.de.
Rund vier bis sechs Wochen vor der Wahl erhalten alle Wahlberechtigten einen Brief mit Angaben zum Wahltermin, dem zuständigen Wahllokal und zur Barrierefreiheit der Wahlräume.
Außerdem enthält die Benachrichtigung ein Formular, mit dem man einen Wahlschein – zum Beispiel für die Briefwahl – anfordern kann.
Wer bis zum 19. Mai 2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich bei der Stadt oder Gemeinde erkundigen, ob er/sie im Wählerverzeichnis steht.
Sie möchten wählen, sind am Wahltag aber verhindert? Kein Problem. Sie können Ihre Stimme auch per Briefwahl abgeben. Den dafür benötigten Wahlschein kann man bei der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung beantragen. Ein Vordruck dafür befindet sich auf der Wahlbenachrichtigung. Die Unterlagen können aber auch formlos – zum Teil auch online – angefordert werden.
Wer den Antrag selbst abgibt, kann die Briefwahl gleich vor Ort ausüben. Bei schriftlichen Anträgen werden die Unterlagen nach Hause geschickt. Damit sie rechtzeitig bei der Wahlbehörde ankommen, sollten die Unterlagen spätestens am dritten Werktag vor der Wahl zurückgeschickt werden.
Bei der Wahl der Gemeinde- und Stadtvertretungen sowie der Kreistage haben alle Wahlberechtigten drei Stimmen. Diese können einem Bewerber bzw. einer Bewerberin gegeben oder auf mehrere Namen verteilt werden. Es ist auch möglich, nur ein oder zwei Kreuze zu setzen. Bei der Wahl der Bürgermeis-ter/innen ist das anders: Hier haben Wahlberechtigte nur eine Stimme. Ebenso bei der Europawahl. Die Stimme fürs EU-Parlament wird aber keiner Person, sondern der Kandidatenliste einer Partei gegeben.
Und ob! Wo können Wohngebiete entstehen, welche Straße muss saniert werden, wie hoch sind künftig die Parkgebühren? Themen wie diese werden in der Kommunalpolitik entschieden. Das heißt: Wer am 9. Juni zur Wahl geht, bestimmt mit, wer Entscheidungen vor Ort trifft. Wahlen sind die direkteste Form, sich am politischen Geschehen zu beteiligen – zu Hause wie in Europa.
2019 lag die Wahlbeteiligung zur Kommunalwahl bei 57,2 Prozent, zur Europawahl bei 58,4 Prozent. Wie entscheidend einzelne Stimmen bei jeder Wahl sein können, zeigt ein Wahlkreis in Vorpommern: Hier gaben zur Landtagswahl 2016 nur fünf Stimmen den Ausschlag für die Siegerin des Direktmandats.
Selbst ist die Gemeinde, das garantiert schon das Grundgesetz. Dort heißt es: “Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln.” Entschieden wird zum Beispiel über den Bau von Kitas und Schulen, über die Ausstattung der Feuerwehr, über die Kultur- und Tourismusförderung.
Die Gemeinde- oder Stadtvertretung ist das höchste Organ der kommunalen Selbstverwaltung. In ihrer Sitzung entscheiden ehrenamtliche Gemeinde-oder Stadtvertreter/innen über Empfehlungen der Ausschüsse und Vorlagen der Verwaltung.
Bis auf Rostock und Schwerin gehören alle Städte und Gemeinden in MV zu je einem Landkreis. Sechs Kreise gibt es insgesamt, von Nordwestmecklenburg bis Vorpommern-Greifswald. Jeder von ihnen hat einen eigenen Kreistag. Dieser entscheidet über alle grundlegenden Angelegenheiten des Landkreises, wie zum Beispiel den Nahverkehr oder die Abfall-beseitigung. Über Aufgaben also, die Städte und Gemeinden in den Kreisen allein nicht umsetzen können. Die Beschlüsse führt der Landrat/die Landrätin aus. Kreistage werden – wie Gemeinde- oder Stadtvertretungen – alle fünf Jahre gewählt.
In MV gibt es mehr als 650 ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister. Diese werden direkt gewählt. Ihre Amtszeit ist an die Wahlperiode der Gemeinde- oder Stadtvertretung gebunden, dauert also fünf Jahre. Ehrenamtliche Bürgermeister/innen vertreten ihren Ort nach außen und sind Ansprech-partner/innen für die Bürgerinnen und Bürger. Sie leiten Stadt- oder Gemeindevertretungen, planen Projekte und entscheiden mit, ob ein Jugendzentrum renoviert oder Geld für neue Straßenbeleuchtung ausgegeben wird.
Ehrenamtliche Bürgermeister/ innen erhalten eine Aufwandsentschädigung, künftig zum Beispiel 840 Euro monatlich in Orten mit bis zu 500 Einwohnern und Einwohnerinnen.
Kurz gesagt: Demokratie zum Üben. Die Juniorwahl gibt es seit 1999 und wird in Begleitung von Landtags-, Bundestags- und Europawahlen angeboten. Das Projekt bringt Wahlen in die Schulen und zeigt wirklichkeitsnah, wie eine Abstimmung abläuft – vom Wählerverzeichnis bis zum Urnengang Schulen, die mitmachen möchten, können sich über den QR-Code anmelden. Weitere Infos: juniorwahl.de
Auf politik-mv.de, dem Online-Angebot der Landeszentrale für politische Bildung MV, gibt es Informationen und Hintergründe zur Kommunal- und EU-Wahl am 9. Juni 2024. Wer vor der Europawahl zudem herausfinden möchte, welches Parteiprogramm am besten passt, kann den Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung befragen. Online auf bpb.de. Oder bei der LpB vor Ort: Der Demokratiebus ist mit dem „analogen“ Wahl-O-Mat auf Achse.
Infos: demokratie-auf-achse.de
Herausgeberin
Landeszentrale für politische Bildung
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19053 Schwerin
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März 2024
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Herstellung: farbmedia GbR
Text: Sylvia Kuska
Illustrationen: Martin Molter