Teilnahmebedingungen KI-Wettbewerb

Teilnahmebedingungen KI-Bildwettbewerb „Mein MV der Zukunft“

§ 1 Veranstalterin

  1. Veranstalterin des Wettbewerbs ist das Land Mecklenburg-Vorpommern,
    vertreten durch die Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern,
    Staatskanzlei, Schloßstraße 2 bis 4, 19053 Schwerin.
  2. Die technische und organisatorische Umsetzung des Wettbewerbs erfolgt im
    Auftrag der Veranstalterin durch H2F GmbH & Co. KG, Strandstraße 96,
    18055 Rostock.
  3. Die Agentur wird durch die organisatorische und technische Unterstützung
    nicht selbst Veranstalterin des Wettbewerbs.
  4. Die Veranstalterin entscheidet über die Durchführung des Wettbewerbs, die
    Teilnahmevoraussetzungen, die Prüfung und Bewertung der Beiträge, die
    Auswahl veröffentlichter Beiträge und die Vergabe der Preise.
  5. Fragen zum Wettbewerb können an info@mit16waehlen.de gerichtet werden.

§ 2 Gegenstand und Ziel des Wettbewerbs

  1. Der Wettbewerb lädt Jugendliche ab 16 Jahren dazu ein, sich kreativ mit der
    Zukunft Mecklenburg-Vorpommerns auseinanderzusetzen. Eingereicht werden
    kann ein KI-generiertes Bild zum Thema „Mein MV der Zukunft“.
  2. Ziel des Wettbewerbs ist eine kreative und neutrale Auseinandersetzung mit
    Zukunft, Demokratie und Mitgestaltung in Mecklenburg-Vorpommern.
  3. Der Wettbewerb ist parteipolitisch neutral. Er dient nicht der Wahlwerbung und
    nicht der Unterstützung oder Benachteiligung politischer Parteien, politischer
    Vereinigungen, Wahlbewerberinnen oder Wahlbewerber.
  4. Beiträge mit Parteibezug, Wahlwerbung, Politikerinnen oder Politikern,
    Parteienlogos, Wahlplakaten, Wahlaufrufen oder politischen
    Richtungsbotschaften sind nicht zugelassen.
  5. Die Bewertung der Beiträge erfolgt nicht nach einer politischen Haltung oder
    Meinung der teilnehmenden Person.

§ 3 Teilnahmeberechtigung

  1. Teilnahmeberechtigt sind Personen ab 16 Jahren mit Bezug zu Mecklenburg-
    Vorpommern.
  2. Ein Bezug zu Mecklenburg-Vorpommern liegt insbesondere vor, wenn die
    teilnehmende Person in Mecklenburg-Vorpommern wohnt, dort zur Schulegeht, dort eine Ausbildung oder ein Studium absolviert oder einen anderen nachvollziehbaren persönlichen Bezug zu Mecklenburg-Vorpommern hat.
  3. Personen unter 16 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
  4. Die Teilnahme ist kostenlos. Sie hängt nicht vom Erwerb von Waren oder der Inanspruchnahme entgeltlicher Leistungen ab.
  5. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Personen, die an der Konzeption, Organisation, technischen Durchführung oder Bewertung des Wettbewerbs beteiligt sind, sowie deren Angehörige.
  6. Die teilnehmende Person ist verpflichtet, bei der Teilnahme richtige und vollständige Angaben zu machen. Die Veranstalterin kann Teilnehmende ausschließen, wenn falsche, unvollständige oder missbräuchliche Angaben gemacht werden.
  7. Teilnehmende, die 16 oder 17 Jahre alt sind, können einen Beitrag einreichen. Für eine Veröffentlichung, Aufnahme in eine Shortlist, Teilnahme an einem Voting, Ausstellung, Social-Media-Nutzung, Pressearbeit, Gewinnannahme oder Einräumung weitergehender Nutzungsrechte ist zusätzlich die Zustimmung einer erziehungsberechtigten Person erforderlich.

§ 4 Teilnahmezeitraum und Teilnahme

  1. Der Teilnahmezeitraum beginnt am 25.05.2026 und endet am 08.08.2026 um
    23:59 Uhr.
  2. Maßgeblich für die fristgerechte Teilnahme ist der vollständige Eingang der
    Einreichung über das Upload-Formular auf der Wettbewerbsseite.
  3. Die Teilnahme ist ausschließlich über das Upload-Formular auf der
    Wettbewerbsseite möglich.
  4. Einreichungen per Instagram-Kommentar, Direktnachricht, Hashtag,
    Markierung, E-Mail oder auf anderem Weg gelten nicht als Teilnahme an dem
    Wettbewerb.
  5. Für die Teilnahme sind die im Upload-Formular abgefragten Pflichtangaben
    vollständig und richtig zu machen. Unvollständige Einreichungen können von
    der Teilnahme ausgeschlossen werden.
  6. Pro Person ist nur eine Einreichung zulässig. Die Veranstalterin kann
    Mehrfacheinreichungen ausschließen.
  7. Die Veranstalterin ist nicht dafür verantwortlich, wenn eine Teilnahme aus
    technischen Gründen, wegen fehlerhafter Angaben, wegen Störungen der Internetverbindung oder wegen sonstiger außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegender Umstände nicht oder nicht rechtzeitig eingeht.

§ 5 Aufgabe und Anforderungen an die Einreichung

  1. Die teilnehmende Person reicht ein KI-generiertes Bild zum Thema „Mein MV
    der Zukunft“ ein.
  2. Zusätzlich sind ein Bildtitel und eine kurze Beschreibung der Idee
    einzureichen. Die Beschreibung soll erläutern, was auf dem Bild zu sehen ist
    und welche Zukunftsidee hinter dem Beitrag steht.
  3. Zugelassen sind Bilddateien in den Formaten JPG, JPEG, PNG und WebP.
  4. Die maximale Dateigröße beträgt 10 MB.
  5. Die teilnehmende Person bestätigt mit der Einreichung, dass sie den Beitrag
    selbst unter Einsatz eines KI-Systems erstellt hat.
  6. Soweit im Upload-Formular Angaben zum verwendeten KI-System, zum
    Entstehungsprozess oder zu verwendeten Vorlagen abgefragt werden, sind
    diese Angaben richtig und vollständig zu machen.
  7. Die Einreichung darf keine Inhalte enthalten, deren Nutzung Rechte Dritter
    verletzt. Dies gilt insbesondere für urheberrechtlich geschützte Werke, Marken, Logos, geschützte Figuren, Bilder echter Personen und sonstige geschützte Inhalte.
  8. Die Veranstalterin ist berechtigt, eine Einreichung von der Teilnahme
    auszuschließen, wenn die formalen Anforderungen nicht eingehalten werden
    oder wenn Zweifel daran bestehen, dass die Einreichung den
    Teilnahmebedingungen entspricht.

§ 6 Nicht zugelassene Inhalte

  1. Nicht zugelassen sind Beiträge, die gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder diese Teilnahmebedingungen verstoßen.
  2. Nicht zugelassen sind insbesondere Beiträge mit parteipolitischem Bezug,
    Wahlwerbung, Wahlaufrufen, Politikerinnen oder Politikern, Parteien,
    Parteienlogos, Wahlplakaten oder politischen Richtungsbotschaften.
  3. Nicht zugelassen sind Beiträge mit diskriminierenden, extremistischen,
    rassistischen, antisemitischen, gewaltverherrlichenden, gewaltvollen,
    sexualisierten, beleidigenden, herabwürdigenden oder sonst
    jugendgefährdenden Inhalten.
  4. Nicht zugelassen sind Beiträge, die echte Personen erkennbar zeigen oder täuschend echt darstellen, sofern nicht alle hierfür erforderlichen Einwilligungen nachgewiesen werden können. Die Darstellung von Politikerinnen und Politikern ist unabhängig von einer Einwilligung ausgeschlossen.
  5. Nicht zugelassen sind Beiträge, die Marken, Logos, geschützte Figuren, urheberrechtlich geschützte Werke, fremde Bilder, fremde Designs oder sonstige geschützte Inhalte enthalten, sofern deren Nutzung nicht rechtlich zulässig ist.
  6. Nicht zugelassen sind Deepfakes, täuschend echte Nachrichtenbilder, Falschinformationen sowie Beiträge, die geeignet sind, über tatsächliche Ereignisse, Personen, politische Aussagen oder öffentliche Vorgänge irrezuführen.
  7. Nicht zugelassen sind Beiträge, die andere Personen bloßstellen, verletzen, verächtlich machen oder in ihrer Privatsphäre beeinträchtigen.
  8. Die Veranstalterin kann Beiträge von der Teilnahme ausschließen, wenn sie gegen die vorstehenden Anforderungen verstoßen oder wenn aus rechtlichen, politischen, ethischen, jugendschutzbezogenen oder gestalterischen Gründen Zweifel an ihrer Eignung für den Wettbewerb bestehen.
  9. Die Veranstalterin ist nicht verpflichtet, ausgeschlossene Beiträge zu veröffentlichen, zu bewerten, in eine Shortlist aufzunehmen, in ein Voting einzubeziehen oder bei der Preisvergabe zu berücksichtigen.

§ 7 Prüfung und Bewertung

  1. Alle Einreichungen werden nach Eingang zunächst intern geprüft.
  2. Die interne Prüfung umfasst insbesondere die Teilnahmeberechtigung, die Einhaltung der formalen Anforderungen, die Vereinbarkeit des Beitrags mit
    diesen Teilnahmebedingungen sowie die Frage, ob der Beitrag für den
    Wettbewerb geeignet ist.
  3. Beiträge, die die Anforderungen dieser Teilnahmebedingungen nicht erfüllen,
    können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.
  4. Die Bewertung der zugelassenen Beiträge erfolgt anhand sachlicher Kriterien.
    Berücksichtigt werden insbesondere Kreativität, Bezug zu Mecklenburg-
    Vorpommern, Zukunftsidee, Verständlichkeit der Beschreibung,
    verantwortungsvoller Einsatz von KI und visuelle Wirkung.
  5. Eine Bewertung nach politischer Haltung, Parteipräferenz oder politischer
    Meinung der teilnehmenden Person findet nicht statt.
  6. Die Entscheidung über die Zulassung, Bewertung, Shortlist, Veröffentlichung und Prämierung der Beiträge trifft die Veranstalterin oder eine von ihr eingesetzte Jury nach Maßgabe dieser Teilnahmebedingungen.
  7. Ein Anspruch auf Veröffentlichung, Aufnahme in eine Shortlist, Teilnahme an einem Voting, Ausstellung, Prämierung oder Gewinn besteht nicht.

§ 8 Veröffentlichung, Shortlist, Voting und Gewinn

  1. Die Einreichung eines Beitrags führt nicht automatisch zu einer
    Veröffentlichung.
  2. Beiträge werden nur veröffentlicht, in eine Shortlist aufgenommen, in ein Voting einbezogen, ausgestellt, auf Social Media gezeigt, für Pressearbeit
    genutzt oder prämiert, wenn die hierfür erforderlichen Freigaben vorliegen.
  3. Bei teilnehmenden Personen, die 16 oder 17 Jahre alt sind, ist für eine
    Veröffentlichung, Aufnahme in eine Shortlist, Teilnahme an einem Voting, Ausstellung, Social-Media-Nutzung, Pressearbeit, Gewinnannahme und
    Einräumung weitergehender Nutzungsrechte zusätzlich die Zustimmung einer
    erziehungsberechtigten Person erforderlich.
  4. Ohne die erforderliche Freigabe kann ein Beitrag nicht veröffentlicht, nicht in
    eine Shortlist aufgenommen, nicht in ein Voting einbezogen, nicht ausgestellt,
    nicht auf Social Media gezeigt, nicht für Pressearbeit genutzt und nicht
    prämiert werden.
  5. Die Veröffentlichung kann je nach Freigabe insbesondere auf der
    Wettbewerbsseite, auf Social-Media-Kanälen der Veranstalterin oder des
    Projekts, im Rahmen eines Votings, im Rahmen einer Ausstellung, im Rahmen
    der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit oder in sonstiger Kommunikation zum
    Wettbewerb erfolgen.
  6. Bei veröffentlichten Beiträgen können je nach Freigabe der Vorname oder
    Künstlername, das Alter und gegebenenfalls der Wohnort oder die Region der teilnehmenden Person genannt werden.
  7. Vollständige Namen, Schule, Anschrift, E-Mail-Adresse oder sonstige
    Kontaktdaten der teilnehmenden Person werden nicht veröffentlicht.
  8. Die Veranstalterin ist berechtigt, veröffentlichte Beiträge mit Hinweisen zum Wettbewerb, zur KI-Kennzeichnung, zur Altersgruppe oder zur Einordnung
    des Beitrags zu versehen, sofern der Beitrag dadurch nicht verfälscht wird.
  9. Die teilnehmende Person hat keinen Anspruch darauf, dass ihr Beitrag
    veröffentlicht, in eine Shortlist aufgenommen, in ein Voting einbezogen,
    ausgestellt, auf Social Media gezeigt, für Pressearbeit genutzt oder prämiert wird.

§ 9 KI-Kennzeichnung

  1. Veröffentlichte Beiträge werden als KI-generiert gekennzeichnet.
  2. Die Veranstalterin kann hierfür Hinweise wie „KI-generiertes Bild“, „mit KI
    erstellt“ oder vergleichbare Kennzeichnungen verwenden.
  3. Die Kennzeichnung kann unmittelbar am Beitrag, in der Bildunterschrift, im
    Begleittext oder in sonstiger geeigneter Weise erfolgen.
  4. Die teilnehmende Person nimmt zur Kenntnis, dass die Veranstalterin den
    Beitrag für die Veröffentlichung mit einer entsprechenden KI-Kennzeichnung
    versehen kann.
  5. Die Veranstalterin kann zusätzlich Hinweise zum Wettbewerb, zum Thema
    des Beitrags, zur Altersgruppe der teilnehmenden Person oder zur verantwortungsvollen Nutzung von KI ergänzen, sofern der Beitrag dadurch
    nicht verfälscht wird.

§ 10 Nutzungsrechte

  1. Mit der Einreichung räumt die teilnehmende Person der Veranstalterin das
    einfache, nicht ausschließliche, unentgeltliche und auf die Durchführung des
    Wettbewerbs beschränkte Recht ein, den Beitrag zu speichern, intern zu
    sichten, technisch zu verarbeiten, zu prüfen und zu bewerten.
  2. Das Recht nach Absatz 1 umfasst nur Nutzungen, die für die Durchführung,
    Prüfung und Bewertung des Wettbewerbs erforderlich sind. Eine
    Veröffentlichung oder sonstige öffentliche Nutzung ist damit nicht verbunden.
  3. Eine Veröffentlichung oder weitergehende Nutzung des Beitrags erfolgt nur,
    wenn die hierfür erforderliche Freigabe vorliegt. Bei teilnehmenden Personen,
    die 16 oder 17 Jahre alt sind, ist zusätzlich die Zustimmung einer
    erziehungsberechtigten Person erforderlich.
  4. Für den Fall einer Veröffentlichung räumt die teilnehmende Person der
    Veranstalterin ein einfaches, nicht ausschließliches, unentgeltliches, räumlich
    und zeitlich unbeschränktes und auf den Wettbewerb bezogenes
    Nutzungsrecht an dem Beitrag ein, soweit an dem Beitrag Rechte bestehen.
  5. Das Nutzungsrecht nach Absatz 4 umfasst je nach erteilter Freigabe
    insbesondere die Nutzung auf der Wettbewerbsseite, auf Social-Media-
    Kanälen der Veranstalterin oder des Projekts, im Rahmen eines Votings, einer Ausstellung, der Preisverleihung, der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie
    der sonstigen Kommunikation über den Wettbewerb.
  6. Die Veranstalterin ist berechtigt, den Beitrag für die jeweilige Nutzung technisch anzupassen. Dies umfasst insbesondere Formatänderungen, Größenanpassungen, Zuschnitte, Komprimierungen, die Einbindung einer KI-  Kennzeichnung sowie die Ergänzung von Angaben zum Wettbewerb, sofern die Aussage des Beitrags nicht verfälscht wird.
  7. Eine inhaltliche Bearbeitung, Umgestaltung oder Nutzung des Beitrags außerhalb des Wettbewerbs erfolgt nur mit gesonderter Zustimmung.
  8. Die teilnehmende Person bestätigt nach bestem Wissen, dass sie zur Einreichung des Beitrags berechtigt ist und dass der Beitrag keine Rechte Dritter verletzt.
  9. Die Veranstalterin ist nicht verpflichtet, den Beitrag zu veröffentlichen oder in sonstiger Weise öffentlich zu nutzen.

§ 11 Preise

  1. Im Rahmen des Wettbewerbs werden folgende Preise vergeben:
    1. Platz: Mobilitätspreis im Wert von bis zu 1.500,00 Euro.
    2. Platz: Zwei Tickets für das Pangea Festival.
    3. Platz: Kinogutscheinbox.
  2. Der Mobilitätspreis kann nach individueller Abstimmung insbesondere für eine
    Fahrschule, ein Fahrrad, ein ÖPNV-Ticket, ein Azubi- oder Schülerticket oder
    eine andere passende Mobilitätslösung verwendet werden.
  3. Die konkrete Ausgestaltung des Mobilitätspreises erfolgt in Abstimmung mit
    der Gewinnerperson und nach Maßgabe der organisatorischen Möglichkeiten
    der Veranstalterin.
  4. Eine Barauszahlung, Auszahlung von Restbeträgen, Verzinsung, Übertragung
    oder Verrechnung der Preise ist ausgeschlossen.
  5. Die Einlösung der Tickets für das Pangea Festival richtet sich nach den
    Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Die Veranstalterin übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Tickets zu einem bestimmten Termin oder für bestimmte Leistungen eingelöst werden können. Bei minderjährigen
    Gewinnpersonen können für die Einlösung der Tickets zusätzliche Vorgaben des Festivalveranstalters gelten, insbesondere zum Jugendschutz, zu
    Einlassbedingungen und zu einer etwa erforderlichen Begleitung oder
    Zustimmung erziehungsberechtigter Personen.
  6. Die Kinogutscheinbox wird nach Möglichkeit passend zu einem bevorzugten
    Kino der Gewinnerperson ausgewählt. Ein Anspruch auf eine bestimmte
    Gutscheinbox, ein bestimmtes Kino oder eine bestimmte Einlösemöglichkeit
    besteht nicht.
  7. Die Veranstalterin behält sich vor, gleichwertige Ersatzpreise zu vergeben, wenn einzelne Preise aus rechtlichen, technischen oder organisatorischen Gründen nicht wie geplant bereitgestellt werden können.
  8. Bei Gewinnerpersonen, die 16 oder 17 Jahre alt sind, setzt die Annahme des Gewinns die Zustimmung einer erziehungsberechtigten Person voraus.

§ 12 Gewinnbenachrichtigung und Gewinnabwicklung

  1. Gewinnerpersonen werden per E-Mail an die bei der Teilnahme angegebene
    E-Mail-Adresse benachrichtigt.
  2. Die Gewinnerperson ist verpflichtet, sich innerhalb von 7 Tagen nach Zugang
    der Gewinnbenachrichtigung zurückzumelden und die für die Gewinnabwicklung erforderlichen Angaben zu machen.
  3. Bei Gewinnerpersonen, die 16 oder 17 Jahre alt sind, ist innerhalb dieser Frist
    zusätzlich die Zustimmung einer erziehungsberechtigten Person nachzuweisen.
  4. Meldet sich die Gewinnerperson nicht fristgerecht zurück, werden erforderliche
    Angaben nicht vollständig gemacht oder kann eine erforderliche Zustimmung
    einer erziehungsberechtigten Person nicht eingeholt werden, kann die
    Veranstalterin den Gewinn anderweitig vergeben.
  5. Die Veranstalterin kann in diesem Fall eine andere teilnehmende Person
    auswählen oder den Preis nicht vergeben.
  6. Die Gewinnerperson ist für die Richtigkeit der angegebenen Kontaktdaten
    selbst verantwortlich.
  7. Kann eine Gewinnbenachrichtigung aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger
    Angaben nicht zugestellt werden, ist die Veranstalterin nicht verpflichtet,
    weitere Nachforschungen anzustellen.
  8. Die Abwicklung der Preise erfolgt nach Abstimmung mit der jeweiligen
    Gewinnerperson und nach Maßgabe der organisatorischen Möglichkeiten der
    Veranstalterin.

§ 13 Ausschluss von der Teilnahme

  1. Die Veranstalterin kann teilnehmende Personen vom Wettbewerb
    ausschließen, wenn sie gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen.
  2. Ein Ausschluss kommt insbesondere in Betracht, wenn die teilnehmende
    Person falsche, unvollständige oder irreführende Angaben macht, unzulässige
    Inhalte einreicht, Rechte Dritter verletzt oder gegen die Anforderungen an die
    Einreichung verstößt.
  3. Ein Ausschluss kommt außerdem in Betracht, wenn die teilnehmende Person versucht, den Wettbewerb, die Bewertung, ein Voting oder die Gewinnvergabe zu manipulieren.
  4. Die Veranstalterin kann Beiträge auch nachträglich ausschließen, wenn sich erst nach der Einreichung herausstellt, dass der Beitrag gegen diese Teilnahmebedingungen verstößt oder aus rechtlichen, politischen, ethischen, jugendschutzbezogenen oder gestalterischen Gründen nicht für den Wettbewerb geeignet ist.
  5. Im Fall eines Ausschlusses besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung, Aufnahme in eine Shortlist, Teilnahme an einem Voting, Ausstellung, Prämierung, Gewinn oder sonstige Berücksichtigung im Rahmen des Wettbewerbs.
  6. Bereits veröffentlichte Beiträge können im Fall eines Ausschlusses von der Wettbewerbsseite, aus Social-Media-Kanälen der Veranstalterin oder des Projekts und aus sonstigen Veröffentlichungen der Veranstalterin entfernt werden, soweit dies der Veranstalterin möglich und zumutbar ist.

§ 14 Änderung, Unterbrechung und Abbruch des Wettbewerbs

  1. Die Veranstalterin behält sich vor, den Wettbewerb aus wichtigem Grund zu
    ändern, zu unterbrechen oder abzubrechen.
  2. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine ordnungsgemäße
    Durchführung des Wettbewerbs aus rechtlichen, technischen,
    organisatorischen oder sicherheitsbezogenen Gründen nicht gewährleistet
    werden kann.
  3. Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn Manipulationen, technische
    Störungen, Missbrauch, erhebliche Verstöße gegen diese
    Teilnahmebedingungen oder sonstige Umstände auftreten, die die faire oder
    rechtssichere Durchführung des Wettbewerbs beeinträchtigen.
  4. Die Veranstalterin kann die Teilnahmebedingungen anpassen, soweit dies für
    die rechtssichere oder ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs
    erforderlich ist und die teilnehmenden Personen hierdurch nicht
    unangemessen benachteiligt werden.
  5. Bereits eingereichte Beiträge werden im Fall einer Änderung, Unterbrechung
    oder eines Abbruchs nur weiterverarbeitet, soweit hierfür eine rechtliche
    Grundlage besteht oder dies zur Abwicklung des Wettbewerbs erforderlich ist.
  6. Ansprüche gegen die Veranstalterin wegen einer Änderung, Unterbrechung
    oder eines Abbruchs des Wettbewerbs bestehen nicht, soweit die Änderung,
    Unterbrechung oder der Abbruch aus wichtigem Grund erfolgt und gesetzlich
    zulässige Ansprüche nicht zwingend entgegenstehen.

§ 15 Datenschutz

  1. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang
    mit dem Wettbewerb ergeben sich aus den gesonderten
    Datenschutzhinweisen zum Wettbewerb.
  2. Die Datenschutzhinweise sind auf der Wettbewerbsseite abrufbar und vor
    Abgabe der Teilnahmeerklärung zur Kenntnis zu nehmen.

§ 16 Rechtsweg und Schlussbestimmungen

  1. Der Rechtsweg ist hinsichtlich der Durchführung des Wettbewerbs, der
    Bewertung der Beiträge und der Entscheidung über die Vergabe der Preise
    ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  2. Gesetzliche Rechte der teilnehmenden Personen bleiben unberührt.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein
    oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.