Teilnahmebedingungen KI-Wettbewerb
Teilnahmebedingungen KI-Bildwettbewerb „Mein MV der Zukunft“
§ 1 Veranstalterin
- Veranstalterin des Wettbewerbs ist das Land Mecklenburg-Vorpommern,
vertreten durch die Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern,
Staatskanzlei, Schloßstraße 2 bis 4, 19053 Schwerin. - Die technische und organisatorische Umsetzung des Wettbewerbs erfolgt im
Auftrag der Veranstalterin durch H2F GmbH & Co. KG, Strandstraße 96,
18055 Rostock. - Die Agentur wird durch die organisatorische und technische Unterstützung
nicht selbst Veranstalterin des Wettbewerbs. - Die Veranstalterin entscheidet über die Durchführung des Wettbewerbs, die
Teilnahmevoraussetzungen, die Prüfung und Bewertung der Beiträge, die
Auswahl veröffentlichter Beiträge und die Vergabe der Preise. - Fragen zum Wettbewerb können an info@mit16waehlen.de gerichtet werden.
§ 2 Gegenstand und Ziel des Wettbewerbs
- Der Wettbewerb lädt Jugendliche ab 16 Jahren dazu ein, sich kreativ mit der
Zukunft Mecklenburg-Vorpommerns auseinanderzusetzen. Eingereicht werden
kann ein KI-generiertes Bild zum Thema „Mein MV der Zukunft“. - Ziel des Wettbewerbs ist eine kreative und neutrale Auseinandersetzung mit
Zukunft, Demokratie und Mitgestaltung in Mecklenburg-Vorpommern. - Der Wettbewerb ist parteipolitisch neutral. Er dient nicht der Wahlwerbung und
nicht der Unterstützung oder Benachteiligung politischer Parteien, politischer
Vereinigungen, Wahlbewerberinnen oder Wahlbewerber. - Beiträge mit Parteibezug, Wahlwerbung, Politikerinnen oder Politikern,
Parteienlogos, Wahlplakaten, Wahlaufrufen oder politischen
Richtungsbotschaften sind nicht zugelassen. - Die Bewertung der Beiträge erfolgt nicht nach einer politischen Haltung oder
Meinung der teilnehmenden Person.
§ 3 Teilnahmeberechtigung
- Teilnahmeberechtigt sind Personen ab 16 Jahren mit Bezug zu Mecklenburg-
Vorpommern. - Ein Bezug zu Mecklenburg-Vorpommern liegt insbesondere vor, wenn die
teilnehmende Person in Mecklenburg-Vorpommern wohnt, dort zur Schulegeht, dort eine Ausbildung oder ein Studium absolviert oder einen anderen nachvollziehbaren persönlichen Bezug zu Mecklenburg-Vorpommern hat. - Personen unter 16 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
- Die Teilnahme ist kostenlos. Sie hängt nicht vom Erwerb von Waren oder der Inanspruchnahme entgeltlicher Leistungen ab.
- Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Personen, die an der Konzeption, Organisation, technischen Durchführung oder Bewertung des Wettbewerbs beteiligt sind, sowie deren Angehörige.
- Die teilnehmende Person ist verpflichtet, bei der Teilnahme richtige und vollständige Angaben zu machen. Die Veranstalterin kann Teilnehmende ausschließen, wenn falsche, unvollständige oder missbräuchliche Angaben gemacht werden.
- Teilnehmende, die 16 oder 17 Jahre alt sind, können einen Beitrag einreichen. Für eine Veröffentlichung, Aufnahme in eine Shortlist, Teilnahme an einem Voting, Ausstellung, Social-Media-Nutzung, Pressearbeit, Gewinnannahme oder Einräumung weitergehender Nutzungsrechte ist zusätzlich die Zustimmung einer erziehungsberechtigten Person erforderlich.
§ 4 Teilnahmezeitraum und Teilnahme
- Der Teilnahmezeitraum beginnt am 25.05.2026 und endet am 08.08.2026 um
23:59 Uhr. - Maßgeblich für die fristgerechte Teilnahme ist der vollständige Eingang der
Einreichung über das Upload-Formular auf der Wettbewerbsseite. - Die Teilnahme ist ausschließlich über das Upload-Formular auf der
Wettbewerbsseite möglich. - Einreichungen per Instagram-Kommentar, Direktnachricht, Hashtag,
Markierung, E-Mail oder auf anderem Weg gelten nicht als Teilnahme an dem
Wettbewerb. - Für die Teilnahme sind die im Upload-Formular abgefragten Pflichtangaben
vollständig und richtig zu machen. Unvollständige Einreichungen können von
der Teilnahme ausgeschlossen werden. - Pro Person ist nur eine Einreichung zulässig. Die Veranstalterin kann
Mehrfacheinreichungen ausschließen. - Die Veranstalterin ist nicht dafür verantwortlich, wenn eine Teilnahme aus
technischen Gründen, wegen fehlerhafter Angaben, wegen Störungen der Internetverbindung oder wegen sonstiger außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegender Umstände nicht oder nicht rechtzeitig eingeht.
§ 5 Aufgabe und Anforderungen an die Einreichung
- Die teilnehmende Person reicht ein KI-generiertes Bild zum Thema „Mein MV
der Zukunft“ ein. - Zusätzlich sind ein Bildtitel und eine kurze Beschreibung der Idee
einzureichen. Die Beschreibung soll erläutern, was auf dem Bild zu sehen ist
und welche Zukunftsidee hinter dem Beitrag steht. - Zugelassen sind Bilddateien in den Formaten JPG, JPEG, PNG und WebP.
- Die maximale Dateigröße beträgt 10 MB.
- Die teilnehmende Person bestätigt mit der Einreichung, dass sie den Beitrag
selbst unter Einsatz eines KI-Systems erstellt hat. - Soweit im Upload-Formular Angaben zum verwendeten KI-System, zum
Entstehungsprozess oder zu verwendeten Vorlagen abgefragt werden, sind
diese Angaben richtig und vollständig zu machen. - Die Einreichung darf keine Inhalte enthalten, deren Nutzung Rechte Dritter
verletzt. Dies gilt insbesondere für urheberrechtlich geschützte Werke, Marken, Logos, geschützte Figuren, Bilder echter Personen und sonstige geschützte Inhalte. - Die Veranstalterin ist berechtigt, eine Einreichung von der Teilnahme
auszuschließen, wenn die formalen Anforderungen nicht eingehalten werden
oder wenn Zweifel daran bestehen, dass die Einreichung den
Teilnahmebedingungen entspricht.
§ 6 Nicht zugelassene Inhalte
- Nicht zugelassen sind Beiträge, die gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder diese Teilnahmebedingungen verstoßen.
- Nicht zugelassen sind insbesondere Beiträge mit parteipolitischem Bezug,
Wahlwerbung, Wahlaufrufen, Politikerinnen oder Politikern, Parteien,
Parteienlogos, Wahlplakaten oder politischen Richtungsbotschaften. - Nicht zugelassen sind Beiträge mit diskriminierenden, extremistischen,
rassistischen, antisemitischen, gewaltverherrlichenden, gewaltvollen,
sexualisierten, beleidigenden, herabwürdigenden oder sonst
jugendgefährdenden Inhalten. - Nicht zugelassen sind Beiträge, die echte Personen erkennbar zeigen oder täuschend echt darstellen, sofern nicht alle hierfür erforderlichen Einwilligungen nachgewiesen werden können. Die Darstellung von Politikerinnen und Politikern ist unabhängig von einer Einwilligung ausgeschlossen.
- Nicht zugelassen sind Beiträge, die Marken, Logos, geschützte Figuren, urheberrechtlich geschützte Werke, fremde Bilder, fremde Designs oder sonstige geschützte Inhalte enthalten, sofern deren Nutzung nicht rechtlich zulässig ist.
- Nicht zugelassen sind Deepfakes, täuschend echte Nachrichtenbilder, Falschinformationen sowie Beiträge, die geeignet sind, über tatsächliche Ereignisse, Personen, politische Aussagen oder öffentliche Vorgänge irrezuführen.
- Nicht zugelassen sind Beiträge, die andere Personen bloßstellen, verletzen, verächtlich machen oder in ihrer Privatsphäre beeinträchtigen.
- Die Veranstalterin kann Beiträge von der Teilnahme ausschließen, wenn sie gegen die vorstehenden Anforderungen verstoßen oder wenn aus rechtlichen, politischen, ethischen, jugendschutzbezogenen oder gestalterischen Gründen Zweifel an ihrer Eignung für den Wettbewerb bestehen.
- Die Veranstalterin ist nicht verpflichtet, ausgeschlossene Beiträge zu veröffentlichen, zu bewerten, in eine Shortlist aufzunehmen, in ein Voting einzubeziehen oder bei der Preisvergabe zu berücksichtigen.
§ 7 Prüfung und Bewertung
- Alle Einreichungen werden nach Eingang zunächst intern geprüft.
- Die interne Prüfung umfasst insbesondere die Teilnahmeberechtigung, die Einhaltung der formalen Anforderungen, die Vereinbarkeit des Beitrags mit
diesen Teilnahmebedingungen sowie die Frage, ob der Beitrag für den
Wettbewerb geeignet ist. - Beiträge, die die Anforderungen dieser Teilnahmebedingungen nicht erfüllen,
können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. - Die Bewertung der zugelassenen Beiträge erfolgt anhand sachlicher Kriterien.
Berücksichtigt werden insbesondere Kreativität, Bezug zu Mecklenburg-
Vorpommern, Zukunftsidee, Verständlichkeit der Beschreibung,
verantwortungsvoller Einsatz von KI und visuelle Wirkung. - Eine Bewertung nach politischer Haltung, Parteipräferenz oder politischer
Meinung der teilnehmenden Person findet nicht statt. - Die Entscheidung über die Zulassung, Bewertung, Shortlist, Veröffentlichung und Prämierung der Beiträge trifft die Veranstalterin oder eine von ihr eingesetzte Jury nach Maßgabe dieser Teilnahmebedingungen.
- Ein Anspruch auf Veröffentlichung, Aufnahme in eine Shortlist, Teilnahme an einem Voting, Ausstellung, Prämierung oder Gewinn besteht nicht.
§ 8 Veröffentlichung, Shortlist, Voting und Gewinn
- Die Einreichung eines Beitrags führt nicht automatisch zu einer
Veröffentlichung. - Beiträge werden nur veröffentlicht, in eine Shortlist aufgenommen, in ein Voting einbezogen, ausgestellt, auf Social Media gezeigt, für Pressearbeit
genutzt oder prämiert, wenn die hierfür erforderlichen Freigaben vorliegen. - Bei teilnehmenden Personen, die 16 oder 17 Jahre alt sind, ist für eine
Veröffentlichung, Aufnahme in eine Shortlist, Teilnahme an einem Voting, Ausstellung, Social-Media-Nutzung, Pressearbeit, Gewinnannahme und
Einräumung weitergehender Nutzungsrechte zusätzlich die Zustimmung einer
erziehungsberechtigten Person erforderlich. - Ohne die erforderliche Freigabe kann ein Beitrag nicht veröffentlicht, nicht in
eine Shortlist aufgenommen, nicht in ein Voting einbezogen, nicht ausgestellt,
nicht auf Social Media gezeigt, nicht für Pressearbeit genutzt und nicht
prämiert werden. - Die Veröffentlichung kann je nach Freigabe insbesondere auf der
Wettbewerbsseite, auf Social-Media-Kanälen der Veranstalterin oder des
Projekts, im Rahmen eines Votings, im Rahmen einer Ausstellung, im Rahmen
der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit oder in sonstiger Kommunikation zum
Wettbewerb erfolgen. - Bei veröffentlichten Beiträgen können je nach Freigabe der Vorname oder
Künstlername, das Alter und gegebenenfalls der Wohnort oder die Region der teilnehmenden Person genannt werden. - Vollständige Namen, Schule, Anschrift, E-Mail-Adresse oder sonstige
Kontaktdaten der teilnehmenden Person werden nicht veröffentlicht. - Die Veranstalterin ist berechtigt, veröffentlichte Beiträge mit Hinweisen zum Wettbewerb, zur KI-Kennzeichnung, zur Altersgruppe oder zur Einordnung
des Beitrags zu versehen, sofern der Beitrag dadurch nicht verfälscht wird. - Die teilnehmende Person hat keinen Anspruch darauf, dass ihr Beitrag
veröffentlicht, in eine Shortlist aufgenommen, in ein Voting einbezogen,
ausgestellt, auf Social Media gezeigt, für Pressearbeit genutzt oder prämiert wird.
§ 9 KI-Kennzeichnung
- Veröffentlichte Beiträge werden als KI-generiert gekennzeichnet.
- Die Veranstalterin kann hierfür Hinweise wie „KI-generiertes Bild“, „mit KI
erstellt“ oder vergleichbare Kennzeichnungen verwenden. - Die Kennzeichnung kann unmittelbar am Beitrag, in der Bildunterschrift, im
Begleittext oder in sonstiger geeigneter Weise erfolgen. - Die teilnehmende Person nimmt zur Kenntnis, dass die Veranstalterin den
Beitrag für die Veröffentlichung mit einer entsprechenden KI-Kennzeichnung
versehen kann. - Die Veranstalterin kann zusätzlich Hinweise zum Wettbewerb, zum Thema
des Beitrags, zur Altersgruppe der teilnehmenden Person oder zur verantwortungsvollen Nutzung von KI ergänzen, sofern der Beitrag dadurch
nicht verfälscht wird.
§ 10 Nutzungsrechte
- Mit der Einreichung räumt die teilnehmende Person der Veranstalterin das
einfache, nicht ausschließliche, unentgeltliche und auf die Durchführung des
Wettbewerbs beschränkte Recht ein, den Beitrag zu speichern, intern zu
sichten, technisch zu verarbeiten, zu prüfen und zu bewerten. - Das Recht nach Absatz 1 umfasst nur Nutzungen, die für die Durchführung,
Prüfung und Bewertung des Wettbewerbs erforderlich sind. Eine
Veröffentlichung oder sonstige öffentliche Nutzung ist damit nicht verbunden. - Eine Veröffentlichung oder weitergehende Nutzung des Beitrags erfolgt nur,
wenn die hierfür erforderliche Freigabe vorliegt. Bei teilnehmenden Personen,
die 16 oder 17 Jahre alt sind, ist zusätzlich die Zustimmung einer
erziehungsberechtigten Person erforderlich. - Für den Fall einer Veröffentlichung räumt die teilnehmende Person der
Veranstalterin ein einfaches, nicht ausschließliches, unentgeltliches, räumlich
und zeitlich unbeschränktes und auf den Wettbewerb bezogenes
Nutzungsrecht an dem Beitrag ein, soweit an dem Beitrag Rechte bestehen. - Das Nutzungsrecht nach Absatz 4 umfasst je nach erteilter Freigabe
insbesondere die Nutzung auf der Wettbewerbsseite, auf Social-Media-
Kanälen der Veranstalterin oder des Projekts, im Rahmen eines Votings, einer Ausstellung, der Preisverleihung, der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie
der sonstigen Kommunikation über den Wettbewerb. - Die Veranstalterin ist berechtigt, den Beitrag für die jeweilige Nutzung technisch anzupassen. Dies umfasst insbesondere Formatänderungen, Größenanpassungen, Zuschnitte, Komprimierungen, die Einbindung einer KI- Kennzeichnung sowie die Ergänzung von Angaben zum Wettbewerb, sofern die Aussage des Beitrags nicht verfälscht wird.
- Eine inhaltliche Bearbeitung, Umgestaltung oder Nutzung des Beitrags außerhalb des Wettbewerbs erfolgt nur mit gesonderter Zustimmung.
- Die teilnehmende Person bestätigt nach bestem Wissen, dass sie zur Einreichung des Beitrags berechtigt ist und dass der Beitrag keine Rechte Dritter verletzt.
- Die Veranstalterin ist nicht verpflichtet, den Beitrag zu veröffentlichen oder in sonstiger Weise öffentlich zu nutzen.
§ 11 Preise
- Im Rahmen des Wettbewerbs werden folgende Preise vergeben:
1. Platz: Mobilitätspreis im Wert von bis zu 1.500,00 Euro.
2. Platz: Zwei Tickets für das Pangea Festival.
3. Platz: Kinogutscheinbox. - Der Mobilitätspreis kann nach individueller Abstimmung insbesondere für eine
Fahrschule, ein Fahrrad, ein ÖPNV-Ticket, ein Azubi- oder Schülerticket oder
eine andere passende Mobilitätslösung verwendet werden. - Die konkrete Ausgestaltung des Mobilitätspreises erfolgt in Abstimmung mit
der Gewinnerperson und nach Maßgabe der organisatorischen Möglichkeiten
der Veranstalterin. - Eine Barauszahlung, Auszahlung von Restbeträgen, Verzinsung, Übertragung
oder Verrechnung der Preise ist ausgeschlossen. - Die Einlösung der Tickets für das Pangea Festival richtet sich nach den
Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Die Veranstalterin übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Tickets zu einem bestimmten Termin oder für bestimmte Leistungen eingelöst werden können. Bei minderjährigen
Gewinnpersonen können für die Einlösung der Tickets zusätzliche Vorgaben des Festivalveranstalters gelten, insbesondere zum Jugendschutz, zu
Einlassbedingungen und zu einer etwa erforderlichen Begleitung oder
Zustimmung erziehungsberechtigter Personen. - Die Kinogutscheinbox wird nach Möglichkeit passend zu einem bevorzugten
Kino der Gewinnerperson ausgewählt. Ein Anspruch auf eine bestimmte
Gutscheinbox, ein bestimmtes Kino oder eine bestimmte Einlösemöglichkeit
besteht nicht. - Die Veranstalterin behält sich vor, gleichwertige Ersatzpreise zu vergeben, wenn einzelne Preise aus rechtlichen, technischen oder organisatorischen Gründen nicht wie geplant bereitgestellt werden können.
- Bei Gewinnerpersonen, die 16 oder 17 Jahre alt sind, setzt die Annahme des Gewinns die Zustimmung einer erziehungsberechtigten Person voraus.
§ 12 Gewinnbenachrichtigung und Gewinnabwicklung
- Gewinnerpersonen werden per E-Mail an die bei der Teilnahme angegebene
E-Mail-Adresse benachrichtigt. - Die Gewinnerperson ist verpflichtet, sich innerhalb von 7 Tagen nach Zugang
der Gewinnbenachrichtigung zurückzumelden und die für die Gewinnabwicklung erforderlichen Angaben zu machen. - Bei Gewinnerpersonen, die 16 oder 17 Jahre alt sind, ist innerhalb dieser Frist
zusätzlich die Zustimmung einer erziehungsberechtigten Person nachzuweisen. - Meldet sich die Gewinnerperson nicht fristgerecht zurück, werden erforderliche
Angaben nicht vollständig gemacht oder kann eine erforderliche Zustimmung
einer erziehungsberechtigten Person nicht eingeholt werden, kann die
Veranstalterin den Gewinn anderweitig vergeben. - Die Veranstalterin kann in diesem Fall eine andere teilnehmende Person
auswählen oder den Preis nicht vergeben. - Die Gewinnerperson ist für die Richtigkeit der angegebenen Kontaktdaten
selbst verantwortlich. - Kann eine Gewinnbenachrichtigung aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger
Angaben nicht zugestellt werden, ist die Veranstalterin nicht verpflichtet,
weitere Nachforschungen anzustellen. - Die Abwicklung der Preise erfolgt nach Abstimmung mit der jeweiligen
Gewinnerperson und nach Maßgabe der organisatorischen Möglichkeiten der
Veranstalterin.
§ 13 Ausschluss von der Teilnahme
- Die Veranstalterin kann teilnehmende Personen vom Wettbewerb
ausschließen, wenn sie gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen. - Ein Ausschluss kommt insbesondere in Betracht, wenn die teilnehmende
Person falsche, unvollständige oder irreführende Angaben macht, unzulässige
Inhalte einreicht, Rechte Dritter verletzt oder gegen die Anforderungen an die
Einreichung verstößt. - Ein Ausschluss kommt außerdem in Betracht, wenn die teilnehmende Person versucht, den Wettbewerb, die Bewertung, ein Voting oder die Gewinnvergabe zu manipulieren.
- Die Veranstalterin kann Beiträge auch nachträglich ausschließen, wenn sich erst nach der Einreichung herausstellt, dass der Beitrag gegen diese Teilnahmebedingungen verstößt oder aus rechtlichen, politischen, ethischen, jugendschutzbezogenen oder gestalterischen Gründen nicht für den Wettbewerb geeignet ist.
- Im Fall eines Ausschlusses besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung, Aufnahme in eine Shortlist, Teilnahme an einem Voting, Ausstellung, Prämierung, Gewinn oder sonstige Berücksichtigung im Rahmen des Wettbewerbs.
- Bereits veröffentlichte Beiträge können im Fall eines Ausschlusses von der Wettbewerbsseite, aus Social-Media-Kanälen der Veranstalterin oder des Projekts und aus sonstigen Veröffentlichungen der Veranstalterin entfernt werden, soweit dies der Veranstalterin möglich und zumutbar ist.
§ 14 Änderung, Unterbrechung und Abbruch des Wettbewerbs
- Die Veranstalterin behält sich vor, den Wettbewerb aus wichtigem Grund zu
ändern, zu unterbrechen oder abzubrechen. - Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine ordnungsgemäße
Durchführung des Wettbewerbs aus rechtlichen, technischen,
organisatorischen oder sicherheitsbezogenen Gründen nicht gewährleistet
werden kann. - Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn Manipulationen, technische
Störungen, Missbrauch, erhebliche Verstöße gegen diese
Teilnahmebedingungen oder sonstige Umstände auftreten, die die faire oder
rechtssichere Durchführung des Wettbewerbs beeinträchtigen. - Die Veranstalterin kann die Teilnahmebedingungen anpassen, soweit dies für
die rechtssichere oder ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs
erforderlich ist und die teilnehmenden Personen hierdurch nicht
unangemessen benachteiligt werden. - Bereits eingereichte Beiträge werden im Fall einer Änderung, Unterbrechung
oder eines Abbruchs nur weiterverarbeitet, soweit hierfür eine rechtliche
Grundlage besteht oder dies zur Abwicklung des Wettbewerbs erforderlich ist. - Ansprüche gegen die Veranstalterin wegen einer Änderung, Unterbrechung
oder eines Abbruchs des Wettbewerbs bestehen nicht, soweit die Änderung,
Unterbrechung oder der Abbruch aus wichtigem Grund erfolgt und gesetzlich
zulässige Ansprüche nicht zwingend entgegenstehen.
§ 15 Datenschutz
- Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang
mit dem Wettbewerb ergeben sich aus den gesonderten
Datenschutzhinweisen zum Wettbewerb. - Die Datenschutzhinweise sind auf der Wettbewerbsseite abrufbar und vor
Abgabe der Teilnahmeerklärung zur Kenntnis zu nehmen.
§ 16 Rechtsweg und Schlussbestimmungen
- Der Rechtsweg ist hinsichtlich der Durchführung des Wettbewerbs, der
Bewertung der Beiträge und der Entscheidung über die Vergabe der Preise
ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. - Gesetzliche Rechte der teilnehmenden Personen bleiben unberührt.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein
oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.